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Mo. - Do.
| 08:00 - 16:45 Uhr
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| Verlängerung der Digitalisierungs-förderung -
Jetzt informieren!
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| Die Digitalisierungsförderung von 40 % bis zu 12.000 € in der Pflege wurde bis Ende 2023 verlängert!
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| Laut SGB XI wurde die Digitalisierungsförderung in der stationären und ambulanten Pflege bis Ende 2023 verlängert.
>> Hier können Sie die Verlängerung im SGB XI nachlesen.
Die Konzertierte Aktion Pflege hat in dem Zusammenhang interessante Informationen zur Digitalisierungsbeanspruchung veröffentlicht. Dort finden Sie Informationen zum Thema "Digitalisierung und technische Unterstützung im Bereich der Pflege und Betreuung vorantreiben".
>> Auf denn Seiten 57 - 60 finden Sie die Informationen.
Es wurden bisher weniger Anträge als erwartet eingereicht. Viele Fragen und Unsicherheiten drehen sich um die Fördermöglichkeiten der Digitalisierung in der stationären und ambulanten Pflege:
- Wo muss der Antrag gestellt werden?
- Wer kann einen Antrag stellen?
- Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
- Können auch Schulungen gefördert werden?
Antworten auf diese und viele weitere Fragen bietet die Orientierungshilfe des Bundesministeriums für Gesundheit.
Informieren Sie sich jetzt, um sich noch bis Ende 2023 die Förderung zu sichern!
Gerne unterstützen wir Sie beim Ausfüllen der Anträge und den passenden Formulierungen. Sprechen Sie uns gerne an!
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Standard Systeme GmbH
Großmoorring 7
21079 Hamburg
Geschäftsführung: Oliver Theißen
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Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE 118614548
Handelsregister:
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Steuer-Nr.: 47/760/00448
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